Sofortprogramm der Bundesregierung: Abschreibungen, Steuersenkungen und neue Vorteile für E-Mobilität.

Steuerliche Impulse für Investitionen: Degressive Abschreibung und mehr

Die neue Bundesregierung hat ein ehrgeiziges Ziel: den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und Investitionen fördern. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ wurden nun zentrale steuerliche Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen direkt entlasten und Investitionen attraktiver machen sollen.

Im Zentrum stehen die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge sowie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028. Auch die Thesaurierungsbesteuerung wird künftig reduziert. Die Maßnahmen greifen teilweise rückwirkend ab dem 01.07.2025 und gelten bis Ende 2027.

Bundesrat stimmt dem Gesetz für ein steuerliches Sofortprogramm zu

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Es sieht vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Ab dem Jahr 2028 soll schrittweise die Körperschaftsteuer gesenkt werden – von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032.

Bund und Länder hatten sich vorab über die umstrittene Finanzierungsfrage geeinigt. Die Bundesregierung hat eine Protokollerklärung im Bundesrat abgegeben: u. a. werden die Mindereinnahmen der Länder und Kommunen aus dem Gesetz zum steuerlichen Sofortprogramm über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ querfinanziert.

Das Gesetz muss nun noch gegengezeichnet, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Regelungen, u. a. die degressive Abschreibung, treten dann bereits rückwirkend zum 01.07.2025 in Kraft.

Update:
Das Gesetz wurde am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 161) veröffentlicht und ist am 19. Juli 2025 offiziell in Kraft getreten. Die Regelungen zur degressiven Abschreibung gelten damit rückwirkend ab dem 01.07.2025.

Ein einfaches und praxisnahes Zahlenbeispiel soll den Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung nach dem neuen Investitionssofortprogramm (30 % degressiv) verdeutlicht:

Anschaffung eines neuen Geräts am 01.07.2025:

Anschaffungskosten: 100.000 Euro
Nutzungsdauer: 5 Jahre
Abschreibung linear: 100.000 Euro/5 Jahre = 20.000 Euro p.a.
Abschreibung degressiv: 30 % auf den Restbuchwert p.a.

 

Vergleich:

Jahr Lineare AfA (20%) Degressive AfA (30%)
2025 10.000 Euro (halbes Jahr) 15.000 Euro (30% von 100.000 Euro x ½)
2026 20.000 Euro 25.500 Euro (30% von 85.000 Euro)
2027 20.000 Euro 17.850 Euro (30% von 59.500 Euro)
2028 20.000 Euro 12.495 Euro (30% von 41.650 Euro)
2029 20.000 Euro 8.746 Euro (30% von 29.155 Euro)
2030 10.000 Euro Rest Reste über Wechsel oder Sondereffekt

 

Ergebnis:

Im ersten Jahr liegt die degressive AfA bei 15.000 Euro statt 10.000 Euro
In den ersten drei Jahren:
Degressiv: ca. 58.350 Euro
Linear: nur 50.000 Euro

 

Fazit:

Ein höherer Aufwand in den ersten Jahren mindert früher die Steuerlast, was einen Vorteil für Investitionen und Liquidität erbringt.

Ergänzende Highlights aus dem Gesetz

  • Degressive Abschreibung bis zu 30 %
    Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung möglich – mit bis zu 30 % jährlich. Das ist der höchste Satz seit 2007.
  • Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge
    Reine E-Fahrzeuge können ab Juli 2025 mit bis zu 75 % im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugklassen – vom Pkw bis zum Bus.
  • Begünstigte Privatnutzung für teurere E-Autos
    Der Bruttolistenpreis für die pauschale Nutzungsentnahme wird auf 100.000 Euro angehoben – das begünstigt auch höherpreisige Dienstwagen.
  • Körperschaftsteuer sinkt ab 2028
    Der Steuersatz wird jährlich um 1 % reduziert – von 15 % (2027) auf 10 % (2032).
  • Thesaurierungsbesteuerung wird gesenkt
    Der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne sinkt in Stufen von 28,25 % auf 25 % bis 2032.

Hinweis für Unternehmer

Das Investitionssofortprogramm bietet eine breite Palette steuerlicher Vorteile – sowohl kurzfristig durch Abschreibungen als auch langfristig durch sinkende Steuersätze. Besonders attraktiv: die hohe degressive Abschreibung und die Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge.

Tipp: Wer Investitionen plant – ob Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter – sollte die neuen Regelungen gezielt nutzen. Eine steuerliche Beratung lohnt sich, um die optimale Abschreibungsform zu wählen und Liquiditätsvorteile frühzeitig zu sichern.

 

(Quelle u.a.: Mandantenrundschreiben August 2025)

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