2026 bringt zahlreiche steuerliche, soziale und verbraucherbezogene Änderungen – wir geben Ihnen einen kompakten Überblick.

Was ändert sich 2026? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mit dem Jahreswechsel treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Viele davon stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2025, weitere betreffen Sozialwerte, Familienleistungen, Verbraucherrechte und die Altersvorsorge. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Anpassungen für 2026 kompakt für Sie zusammengefasst. Das vollständige DATEV‑Rundschreiben stellen wir Ihnen zusätzlich als Download zur Verfügung.

Steueränderungsgesetz 2025: Wichtige steuerliche Änderungen ab 2026

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 19.12.2025 verabschiedet und bringt eine Reihe relevanter Anpassungen für Arbeitnehmer, Ehrenamtliche, Vereine und Unternehmen.

Gastronomie
Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in Restaurants und Cafés gilt ab 2026 dauerhaft.

Entfernungspauschale & Mobilitätsprämie
Die Entfernungspauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer – einheitlich ab dem ersten Kilometer. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wird entfristet und bleibt dauerhaft bestehen.

Ehrenamt & Übungsleiter
Die steuerlichen Freibeträge für freiwilliges Engagement steigen ebenfalls: Die Übungsleiterpauschale erhöht sich ab 2026 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.

Olympiaprämien & Gewerkschaftsbeiträge
Medaillenprämien werden künftig steuerfrei gestellt. Gewerkschaftsmitglieder können ihre Beiträge zusätzlich zu Pauschbeträgen und Werbungskosten abziehen.

Spenden an Parteien
Die Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Parteispenden werden ab 2026 verdoppelt: Bei Einzelveranlagung können künftig 3.300 Euro, bei Zusammenveranlagung 6.600 Euro geltend gemacht werden.

Sport & Vereine
Sportliche Veranstaltungen gelten bis zu Einnahmen von 50.000 € als steuerbegünstigt.
E‑Sport wird als gemeinnützig anerkannt.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb & Mittelverwendung
Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 €. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung greift erst ab 100.000 €.

Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Unterkunftskosten werden künftig typisiert bewertet; zusätzlich wurde eine 2.000‑€‑Grenze eingeführt.

Sozial- und Familienleistungen 2026: Neue Werte im Überblick

Neben steuerlichen Änderungen treten 2026 auch neue Werte für Sachbezüge, Tarifeckwerte und Familienleistungen in Kraft.

Sachbezugswerte
Die amtlichen Werte für Verpflegung steigen auf 345 € pro Monat.
Unterkunft: 285 € pro Monat bzw. 9,50 € pro Tag.

Grundfreibetrag & Steuertarif
Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 €. Die Tarifzonen werden angepasst; der Spitzensteuersatz greift ab 69.879 €.

Solidaritätszuschlag
Mit den angepassten Tarifeckwerten verschieben sich auch die Belastungsgrenzen beim Solidaritätszuschlag. Während der Spitzensteuersatz von 42 % ab 69.879 Euro greift, fällt der Solidaritätszuschlag ab 2026 erst bei einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 Euro an – bei Zusammenveranlagung ab 40.700 Euro. Für Kapitaleinkünfte gelten diese Freigrenzen weiterhin nicht.

Familienleistungen
Die Familienleistungen steigen ebenfalls: Das Kindergeld erhöht sich ab 2026 auf 259 Euro pro Monat und Kind. Der Kinderfreibetrag für beide Eltern wird auf 6.828 Euro pro Kind angehoben. Unverändert bleibt dagegen der Freibetrag für den Betreuungs‑, Erziehungs‑ oder Ausbildungsbedarf, der weiterhin 2.928 Euro jährlich beträgt. Für Familien mit geringem Einkommen bleibt zudem der Kindersofortzuschlag von 25 Euro monatlich bestehen.

Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder steigen. Ergänzt wurden außerdem Regelungen zum Selbstbehalt bei Eltern‑ und Großelternunterhalt.

Verbraucher, Energie & Altersvorsorge: Weitere wichtige Änderungen

2026 bringt auch neue verbraucherschützende Regelungen sowie Anpassungen im Renten‑ und Energiebereich.

Verbraucherkredite
Die neue EU‑Verbraucherkreditrichtlinie erweitert den Schutz auf Kleinkredite, zinsfreie Kredite und „Buy now, pay later“-Modelle. Banken müssen die Bonität künftig strenger prüfen.

Rentenpaket & Aktivrente
Das Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 stabilisiert.
Mit der Mütterrente III sollen Erziehungszeiten für alle Kinder auf drei Jahre angeglichen werden (geplant ab 2027).
Die Aktivrente ermöglicht Arbeitnehmern über dem Rentenalter eine steuerfreie Vergütung von bis zu 2.000 € monatlich.

Betriebliche Altersvorsorge
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für Geringverdiener, mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel und neue Spielräume für Pensionskassen. Zudem wird die bAV weiter digitalisiert.

Energiepreise & E‑Mobilität
Die Strom-Netzentgelte werden bezuschusst, die Gasspeicherumlage entfällt. Die Stromsteuer für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt niedrig.
Die Kfz‑Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird verlängert.

Fazit:

2026 bringt Entlastungen – und Chancen zur Optimierung
Viele der neuen Regelungen führen zu finanziellen Entlastungen, insbesondere für Arbeitnehmer, Familien, Ehrenamtliche und Vereine. Gleichzeitig lohnt sich ein genauer Blick auf individuelle Auswirkungen – etwa bei Entfernungspauschale, Sachbezugswerten oder der betrieblichen Altersvorsorge.

Tipp: Wer pendelt, eine bAV nutzt oder im Ehrenamt tätig ist, sollte prüfen, ob sich durch die neuen Werte Optimierungsmöglichkeiten ergeben. Unternehmen sollten frühzeitig klären, ob die neuen Sachbezugswerte oder die Änderungen bei Vereinen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Auswirkungen auf die Lohnabrechnung oder die Gemeinnützigkeit haben

(Quelle u.a.: Mandantenrundschreiben Januar 2026)

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