Antrag auf Wirtschaftsförderung

Exakte Angaben zwingend erforderlich

Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Ortsgemeinden kann einen Antrag auf regionale Wirtschaftsförderung für Werkzeugmaschinen stellen. Im Antragsformular hierzu muss er einen bestimmten Investitionsort angeben. Wenn allerdings die grundsätzlich förderfähig eingestuften Maschinen an eine hiervon abweichende Betriebsstätte geliefert werden, wird der Förderantrag abgelehnt, weil die Umsetzung des Vorhabens nicht entsprechend den Angaben im Förderantrag erfolgt sei.

Für die Fördermittel der regionalen Wirtschaftsförderung sei entscheidend, dass ein Vorhaben an dem im Antragsformular benannten Investitionsort umgesetzt werde. Die entsprechende Angabe sei dabei keine bloße Formalität. Es handele sich vielmehr um eine subventionserhebliche Tatsache, aus der sich ergebe, ob sich das Vorhaben im Fördergebiet befinde und wie hoch der Förder-
höchstbetrag sei.

Zudem lasse sich erst ausgehend von den Verhältnissen an einem konkreten Investitionsort beurteilen, ob ein Vorhaben förderfähig sei. Bei dieser Bewertung fänden auch Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Handwerkskammer Berücksichtigung. Dabei sähen die einschlägigen Förderbestimmungen auch keine Heilungsmöglichkeit durch das nachträgliche Verbringen der Maschinen an den zunächst angegebenen Standort vor.

Sie wollen mehr erfahren? Zu allen Themen rund um Abgaben und Steuern beraten wir Sie gerne! Einfach mailen oder anrufen!