Auswandern, um Steuern zu entfliehen?

2022: Steuerfrei umziehen für Unternehmer schwieriger

Vermögende sollen daran gehindert werden, das Land zu verlassen. Während Unternehmer innerhalb der EU bisher dank zeitlich unbegrenzter Stundung steuerfrei umziehen konnten, wird es für sie ab 1. Januar 2022 mitunter richtig teuer.

Ab 2022 gilt für alle Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens einem Prozent an einer GmbH, AG oder KGaA beteiligt waren und seit mindestens sieben Jahren unbeschränkt steuerpflichtig sind, die aktualisierte Wegzugsbesteuerung. Unternehmer werden, wenn sie wegziehen möchten, so behandelt, als hätten sie ihre Anteile verkauft.

Das Finanzamt ermittelt dann einen fiktiven Gewinn, der sich aus dem Firmenwert abzüglich der Anschaffungskosten ergibt. 60 Prozent von diesem Betrag fallen unter die Einkommenssteuerpflicht und werden mit dem persönlichen Abgabensatz von bis zu 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag versteuert.

Diese Steuern konnten bisher ohne prozentuale Aufschläge, ohne Sicherheitsleistungen und vor allem zeitlich unbefristet gestundet werden. Mit der neuen Regelung fällt diese Möglichkeit ersatzlos weg, die Wegzugssteuer wird sofort fällig. Nur auf Antrag kann eine aufschlagsfreie Ratenzahlung in sieben gleich hohen Jahresraten vereinbart werden, eine Sicherheitsleistung ist hierbei Pflicht. Quasi steuerfrei innerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) umzuziehen, wird dadurch vollständig abgeschafft.

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