EIN „AUTO-ABO“ KANN STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN HABEN

Das gilt bei einem „Auto-Abo“ zu beachten

Wissen Sie, was ein „Auto-Abo“ ist? Wer kein Auto kaufen oder leasen möchte, kann dieses auch abonnieren, ähnlich wie bei einer Zeitung. Das Auto-Abo gilt als einer der unkompliziertesten Wege, um an einen Neuwagen zu kommen. Durch Zahlung einer monatlichen Rate, die Nutzung, Versicherung und Wartung enthält, sind alle Leistungen abgedeckt. Ein Auto-Abo wird oft auch als Rundum-Sorglos-Paket bezeichnet. Wichtig ist: Der Auto-Abo-Anbieter behält die Eigentumsrechte an dem Pkw. Auch darf ein Auto-Abo nicht mit Carsharing oder einer Autovermietung verwechselt werden.

Fakt ist jedoch: Wird das Auto sowohl beruflich, als auch privat genutzt, kommt das Finanzamt ins Spiel. Wird das Fahrzeug zu mindestens 10 % beruflich genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an. Dieser Vorteil kann unterschiedlich berechnet werden: Entweder pauschal, mit der 1-%-Regel oder mit einem Fahrtenbuch. Wenn das Auto zu mindestens 50 % beruflich genutzt wird, greift die pauschale 1-%-Regel. Hier gilt dann der Bruttolistenneupreis des Fahrzeuges. Wird das Auto zu weniger als 50 % beruflich genutzt, muss ein Fahrtenbuch geführt oder eine Schätzung des privaten Nutzenvorteils erfolgen.

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