Neustarthilfe Plus:
Was die vierte Corona-Hilfe wirklich bedeutet
Viele Unternehmen beantragten im letzten Jahr Hilfen und bekamen diese auch größtenteils. Doch noch immer sind Unternehmen wie Gastronomien von den Folgen der Krise betroffen. Trotz der aktuell etwas optimistischeren Lage ist für viele noch lange kein Ende der Krise in Sicht.
Nach drei verschiedenen Überbrückungshilfen kündigt die Bundesregierung nun eine weitere Hilfe für belastete Firmen an. Was wie ein neues iPhone-Modell klingt, soll betroffene Unternehmen unterstützen: Die Rede ist von der „Überbrückungshilfe III Plus“. Mit dieser können Firmen Zuschüsse für Personalkosten beantragen. Im Juli sollen Betriebe einen Zuschuss von 60 Prozent erhalten, im August 40 Prozent und im September noch 20 Prozent.
Zusätzliche Änderungen im Vergleich zur Überbrückungshilfe III sind:
- bis zu 40 Mio. Euro Schadensausgleich für Betroffene der Schließungsmaßnahmen möglich
- bis zu 20.000 Euro pro Monat Gerichtskosten können ersetzt werden, wenn Unternehmen diese für eine Abwendung der Insolvenz aufbringen mussten
- bis zu 1.500 Euro pro Monat für Soloselbstständige von Juli bis September 2021
Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, also durch Steuerberater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt.
Sie wollen mehr erfahren? Zu allen Krisen-Hilfen beraten wir Sie gerne! Einfach mailen oder anrufen!