Corona-Krise: Steuerliche Entlastungen für Unternehmen

Steuerpolitischen Maßnahmen in der Krise

Die Corona-Krise hat Deutschland überrollt. Schulen und Kitas müssen schließen, aber auch Restaurants, Kinos oder Fitnessstudios. Für viele Unternehmen hat diese Situation fatale Auswirkungen. Deshalb haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ein Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe zur Corona-Krise auf den Weg gebracht, um Unternehmen zu unterstützen. Auch steuerpolitische Maßnahmen sollen auf den Weg gebracht werden.

Die Corona-Krise stellt die Wirtschaft auf den Kopf.

  • Finanzbehörden soll erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Insgesamt sollen Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, will die Finanzverwaltung bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Die Möglichkeiten zur Senkung von Vorauszahlungen soll verbessert werden.
  • Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sei die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegen zukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren soll.

Wenn Ihr Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist, empfehlen wir Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzten, um sich die steuerverfahrensrechtlich anbietenden Sofortmaßnahmen zügig zu ergreifen und so Liquiditätsengpässe vorzubeugen bzw. abzumildern.