Corona-Hilfe: Solo-Selbstständigen droht Rückzahlung

Geänderte Regeln für Corona-Hilfe: Droht Selbstständigen Hartz IV?!

Die Corona-Soforthilfe sollte Selbstständigen, die in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage sind etwas Sicherheit in der aktuellen Krise geben. Doch jetzt sorgt das Hilfspaket eher für Verunsicherung. So droht Tausenden Solo-Selbstständigen sogar die Rückzahlung der Soforthilfe.

Es könnte sich um ein Missverständnis gehandelt haben. Dies gehe aus einem internen Rundbrief des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Das Finanzpaket diene lediglich der Unterstützung von Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten (z.B. Mieten, Leasing, Kredite für Räume). Es sei jedoch nicht als Ausgleich für Einnahmeverluste gedacht.

Viele Betroffene haben nun Angst, das bereits erhaltene Geld „anzufassen“.

Solo-Selbstständige, mit meist nur sehr geringen Betriebskosten, wären somit von den Hilfen ausgeschlossen. Jedoch haben viele davon angenommen, dass die Gelder weggebrochene Aufträge bzw. abgesagte Events ausgleichen sollten. Somit wurden in ihren Anträgen der gesamte prognostizierte Schaden einkalkuliert. In dem Brief des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, dass in diesen Fällen die Grundsicherung greife. Viele der betroffenen Freiberufler müssen also Hartz IV beantragen und die bereits erhaltene Soforthilfe zurückzahlen. Die Summe der Rückzahlung beträgt pro Fall zwischen 5000 und 9000 €.

Jetzt will eine bundesweite Initiative Kulturschaffender gegen den drohenden massenhaften Absturz der Branche in Hartz IV vorgehen.

Sie sind auch von der aktuellen Situation betroffen? Wir beraten Sie gerne, während und auch nach Krise!