Bei fehlendem oder falschem Eintrag drohen Strafen
Transparenzregister: Die Bußgeldfreiheit ist beendet
Zweck des 2017 eingeführten Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption. Das elektronische Register ist dazu vorgesehen, Angaben über die Personen zu erfassen, die in einem Unternehmen erheblichen Einfluss ausüben, sogenannte wirtschaftlich Berechtigte. Durch das Transparenzregister erhalten Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, länderübergreifend Informationen darüber zu sammeln, welche Personen an welchen Unternehmen wie beteiligt sind. 2021 ist das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten: damit wurden die Regelungen verschärft und einige Erleichterungen sind weggefallen..
Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister
Fast alle Unternehmen sind seit dem 01.08.2021 eintragungs- und meldepflichtig gegenüber dem Transparenzregister. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden. Ansonsten drohen Bußgelder. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hin.
Betroffen sind alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. AG, GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) und eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, PartG) sowie auch nichtrechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Vereinigungen.
Nicht betroffen sind derzeit Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), wobei letztere durch die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ab dem 01.01.2024 teilweise eintragungspflichtig werden. Mit dem MoPeG können sich GbRs in ein neu zu schaffendes Gesellschaftsregister eintragen. Damit wird die GbR in der Form der sog. „eGbR“ zu den eingetragenen Personengesellschaften gehören und als solche ebenfalls in das Transparenzregister einzutragen sein.
Die Übergangsfristen sind mittlerweile abgelaufen, d. h. alle Betroffenen müssen aktiv werden, unabhängig davon, ob sich die Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben.
Kritik
Mit dem Transparenzregister sollen dubiose Geldgeschäfte besser erkannt und komplizierte Finanzgeflechte schneller aufgedeckt werden. Doch es gibt auch Kritik am Transparenzregister:
So kritisierte z.B. der Bund Deutscher Krinimalbeamter, dass z.B. Daten aus Grundbuchämtern und Handelsregistern fehlten, weil diese nicht digital vorliegen. Aus Sicht der Wirtschaft ist bedeutet das Transparenzregister einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der den Unternehmen selbst keine Vorteile bringt. Dass sich von 195 Staaten weltweit zwar 132 Staaten öffentlich zur Einführung von Transparenzregistern bekannt haben, aber bislang nur 63 ein Transparenzregister implementiert haben, gibt ebenfalls zu denken. (Quelle openownership.org, Stand Okt. 2023)
Fristen, Übergangsfristen und Bußgeldfreiheit
Unternehmen, die gemäß den früheren Vorschriften (vor 2021) nicht verpflichtet waren, Informationen an das Transparenzregister zu melden, hatten die Möglichkeit, dies innerhalb der folgenden Übergangsfristen nachzuholen:
31.3.2022 für Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) und Kommanditgesellschaften auf Aktien
30.6.2022 für GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften,
31.12.2022 für Personengesellschaften (etwa Kommanditgesellschaften) sowie Stiftungen, Trusts und ausländische ImmobilienkäuferDer Gesetzgeber hat zusätzlich eine Bußgeldfreiheit eingeräumt, die jeweils ein Jahr nach dem Ende der Übergangsfrist endet. D.h. für Personengesellschaften endet die Bußgeldfreiheit am 31. Dezember 2023 – für alle anderen ist sie bereits beendet.
Link zur offiziellen Plattform
Wenn Sie z.B. Einsicht in das Transparenzregister nehmen, Unstimmigkeiten melden oder wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten, finden Sie die offizielle Plattform hier:
https://www.transparenzregister.de
(Quelle: Mandantenrundschreiben November 2023)
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