Elterngeld:Wer ab 2021 mehr Geld bekommt

Das soll sich 2021 beim Elterngeld ändern

Das Elterngeld soll Mütter und Väter nach der Geburt der Kinder finanziell absichern. Die Leistung soll künftig noch flexibler nutzbar sein und die besondere Situation nach Frühgeburten berücksichtigen. Topverdiener sollen kein Elterngeld mehr bekommen.

Elterngeld dient als staatliche Unterstützung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes nicht oder nicht oder vorerst nur wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.
Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden („ElterngeldPlus“). Dafür sind die monatlichen Zahlungen jedoch dann kleiner.

Frühchen
Eltern von Frühchen sollen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen ist. Zudem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, mehr Möglichkeiten dazu bekommen.

Änderung der Einkommensgrenzen für Elterngeld
Der Entwurf aus dem Familienministerium sieht vor, dass Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro.

Elterngeld erhält immer der Elternteil, bei dem das Kind auch lebt.

Partnerschaftsbonus gelockert
Bei dem Partnerschaftsbonus handelt es sich um zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn  beide Eltern eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung der Kinder teilen.
Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, dürfen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren. So werde beispielsweise eine Vier-Tage-Woche möglich, heißt es im Entwurf.

Geplant ist, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten. Dafür muss die Reform aber zunächst vom Kabinett beschlossen werden und dann durch Bundestag und Bundesrat. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!