HOME-OFFICE ODER HOTEL-OFFICE?

Bei angemieteten Arbeitszimmern können Abgaben gespart werden

Durch die momentane Situation befinden sich viele Arbeitnehmer noch immer im Home-Office. Aber was, wenn zu Hause kein Platz für einen Schreibtisch ist? Oder Sie in den eigenen vier Wänden keine Ruhe zum Arbeiten finden? Manche Arbeitnehmer mieten sich deshalb externe Räume zum Arbeiten an. Dies kann zum Beispiel ein Zimmer in einem Hotel sein, welches diesen Service anbietet. Man nutzt das Zimmer in diesem Fall nicht zur Übernachtung, sondern lediglich tagsüber. Solche Zimmer verfügen dann oft über einen extra Schreibtischplatz zum Arbeiten.

Wichtig in diesem Fall ist: Der Werbungskostenabzug ist, in solchen Fällen, nicht auf die Home-Office Pauschale von 5 Euro pro Tag begrenzt, sondern es dürfen hierfür die tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können Fahrtkosten, sowie Verpflegungsmehraufwände abgesetzt werden. Hier gilt: Die Fahrt mit dem eigenen Pkw zum außerhäuslichen Arbeitszimmer wird mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer angesetzt. Der Verpflegungsmehraufwand beläuft sich auf 14 Euro pro Tag, bei einer Abwesenheit von 8 Stunden.

Voraussetzung ist jedoch, dass alles genau dokumentiert ist. Am Besten vermerken Sie direkt, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie das außerhäusliche Arbeitszimmer genutzt haben und belegen Sie dies.

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