Digital, aber weiterhin anonym

Anonymes Hinweisgeberportal der Steuerverwaltung Baden-Württemberg

Anonyme Anzeigen, in denen Steuerstraftaten beim Finanzamt angezeigt wurden, gibt es schon immer. Der anonyme Anzeiger meldete sich entweder telefonisch, per Mail oder per Brief.
In Baden-Württemberg wurde im August eine neue digitale Dimension eingeleitet. Hier wurde ein Hinweisgeberportal freigeschaltet, über das der anonyme Anzeiger mögliche Steuersünder anzeigen kann.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten der Hinweisgeber ist ausgeschlossen. Über einen digitalen Postkasten besteht zudem die Möglichkeit eines anonymen Dialogs für Rück- und Nachfragen. Durch vorgegebene Pflichtfelder werden mehr qualifizierte Angaben und dadurch eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet. Dadurch könnte auch die Zahl der Ermittlungsverfahren steigen. Der digitalisierte und strukturierte Vorgang ermöglicht außerdem, dass mehr Anzeigen erfasst werden können.

„Auch bislang war es uneingeschränkt möglich, Hinweise auf Steuerhinterziehung oder -betrug zu geben. Insoweit hat sich inhaltlich nichts geändert. Die direkte Kommunikation mit dem Finanzamt über das Hinweisgeberportal ist die innovative Antwort auf die Implementierung der Digitalisierung. Die Aufregung in der Öffentlichkeit, man wolle hiermit die Möglichkeit eröffnen, Bürger anzuschwärzen, ist unbegründet.“ sagt unsere Geschäftsführerin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Barbara Hoffmann dazu.

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