So bekommen Sie Geld zurück

Gartenarbeit von der Steuer absetzen?

Der arbeitsreiche Frühling ist zwar schon eine Weile vorbei, aber Gartenbesitzer haben ja bekanntlich das ganze Jahr über zu tun. Und Gartenhäuschen oder eine neue Terrasse können schnell ins Geld gehen. Aber man kann mit Gartenarbeit auch bei der Steuer sparen und ausgegebenes Geld wieder rein holen.

Was Sie bei der Steuerklärung beachten müssen:

Die Steuervergünstigungen gelten für Eigenheimbesitzer als auch für Mieter, die Gartenarbeiten in Auftrag gegeben haben. Als Vermieter können Sie Ausgaben als Werbungskosten geltend (auch bei Gartenarbeiten an Ferienhäusern).

3 Bedingungen müssen dabei erfüllt sein.

  1. Der Garten muss zu einem Haus gehören, das Sie selbst bewohnen. Berücksichtigt werden dabei auch Ferienhäuser, Wochenendhäuser, Schrebergärten und Zweitwohnsitze in Europa.
  2. Die Gartenarbeiten nicht mit einem Neubau des Hauses zusammenfallen.
  3. Maximal 20 Prozent pro Jahr der angefallenen Kosten können abgesetzt werden – wobei Maximalbeträge nicht überschritten werden können.

Was, wenn Sie Vermieter sind?

Wenn Sie ein Haus vermieten (ohne es selbst zu bewohnen), können Sie diese Kosten zwar nicht als Handwerksleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Aber es z.T. ist möglich, solche Ausgaben als Werbungskosten abzusetzen.

Und was kann nun absetzt werden?

  • Gartenarbeiten, die Sie in Auftrag gegeben haben.
  • Zu den absetzbaren Kosten zählen in erster Linie die Arbeits- und Fahrtkosten. Auch Kosten für den Einsatz von Maschinen können angegeben werden. Außerdem sind auch Verbrauchsmittel wie z.B. Reinigungs- oder Schmiermittel, Folien oder Entsorgungskosten als Nebenleistung (Entsorgung von Gartenabfällen oder Baumschnitt oder Erdaushebungen) absetzbar.

Zu unterscheiden sind Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen:

Handwerksleistungen sind einmalige Arbeiten, z.B. Reparaturen, Erdaufschüttungen, die Bohrung eines Brunnens oder der Bau einer Terrasse. Auch Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, einschließlich der Mehrwertsteuer, sowie die Kosten für Verbrauchsmittel wie beispielsweise Treibstoff gehören dazu.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ständig wiederkehrende Pflegearbeiten und Instandhaltungen: Rasenmähen, Schädlingsbekämpfung, Heckenschneiden, etc – also Dinge, die Sie theoretisch auch von Ihnen oder anderen Personen aus dem Haushalt erledigt werden könnten. Wenn Sie dafür eine Firma beauftragen, können Sie Aufwendungen steuermindernd ansetzen.

Und wieviel kann absetzt werden?

Für Handwerkerleistungen gilt, dass man 20 Prozent der Lohnkosten und maximal 1.200 Euro im Jahr in der Steuererklärung absetzen kann. Wenn die Aufwendungen den Höchstbetrag von 6000 Euro (20 Prozent = 1200 Euro) übersteigen, können Sie versuchen, entweder mit Voraus- oder Ratenzahlungen, die Kosten auf zwei Jahre zu verteilen.

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also 4.000 Euro, absetzen. Diese Kosten senken übrigens nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen (also Ihren persönlichen Grenzsteuersatz), sondern mindern direkt Ihre Steuerschuld.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Kein Problem! Wir beraten Sie gerne. Einfach mailen oder anrufen!