Über hundert Länder melden dem Finanzamt Bankkonto-Daten
Internationaler Finanzabgleich zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung
Das Hauptziel ist, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu unterstützen und bereits begangene Steuervergehen aufzudecken. Nach dem derzeitigen Stand senden 108 Länder elektronisch Daten an die deutschen Finanzbehörden.
Am 30.09.2023 beginnt der Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden zwischen 119 Staaten. Über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhält das örtlich zuständige Finanzamt dann im Wege des automatisierten Datenaustauschs Kontendaten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten, die der Vereinbarung über den Datenaustausch beigetreten sind. Die Liste der Länder ist im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.02.2023 (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :051) enthalten.
Wenn die Pflicht besteht, die aus den Finanzkonten resultierenden Einkünfte, insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen, anzugeben, dies aber unterblieben ist, kann daraus ggf. eine leichtfertige Steuerverkürzung oder eine Steuerhinterziehung resultieren. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige läuft jedoch ins Leere, wenn die Steuerstraftat entdeckt war. Davon ist wohl nach einer Meldung der ausländischen Finanzbehörde an das BZSt auszugehen.
Umgekehrt erhalten auch ausländische Finanzbehörden über das BZSt Informationen über Finanzkonten in Deutschland. Da das Welteinkommensprinzip oder die strafbefreiende Selbstanzeige auch in anderen Jurisdiktionen nicht unbekannt ist, sollten im Ausland Steuerpflichtige ihre Erklärungen im Ausland überprüfen (lassen).
Die Motive für ein Finanzkonto im Ausland können unterschiedlich sein. So sind aus der Vor-BREXIT-Zeit Fälle von ehemaligen Studierenden bekannt, die ein Konto im Vereinigten Königreich einrichteten. Britische Banken vergaben seinerzeit großzügig Studienkredite, wenn ein Bankkonto im Vereinigten Königreich bestand. Durch eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben der Bankenaufsicht dürften diese Konten inzwischen nahezu vollständig aufgelöst sein. Zinseinkünfte können jedoch möglicherweise nicht angegeben worden sein. Hier sollte eine Nachdeklaration geprüft werden.
Ebenfalls nicht ungewöhnlich sind Konten im Zusammenhang mit ausländischen Immobilien.
Was ist zu tun?
Falls Sie Gelder oder Anlagen im Ausland besitzen, die noch nicht versteuert wurden, ist es dringend ratsam, ihre steuerliche Relevanz zu überprüfen.
Dies gilt nicht nur für den aktuellen Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023.
Warum? Wenn die automatisierte Meldung zum 01.08.2022 aus den Teilnehmerstaaten erhebliche Kontostände enthält, wirft das natürlich die Frage auf, woher diese Gelder stammen und warum sie bisher nicht vom Steuerpflichtigen deklariert wurden.
Wichtig: Wenn Sie sich in dieser Sache an die Finanzverwaltung wenden oder diese sich bei Ihnen meldet, ist es zu spät für eine mögliche Selbstanzeige!
(Quelle: Mandantenrundschreiben Oktober 2023)
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