ERWEITERUNG DES KINDERKRANKENGELD WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE

Kinderkrankengeld wird erweitert

Durch die momentane Situation stehen berufstätige Eltern vor großen Problemen: Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen sind geschlossen und die eigenen Kinder müssen zu Hause betreut und unterrichtet werden. Deshalb hat der Bundesrat am 18. Januar 2021 beschlossen, dass es eine Erweiterung des Kinderkrankengeldes während der Krise möglich ist. Das Kinderkrankengeld kann bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Neu ist, dass das Kind nicht unbedingt krank sein muss. Lediglich die Betreuung des Kindes zu Hause, durch die momentane Situation reicht aus, um das Kinderkrankengeld zu beantragen. Hierfür muss jedoch eine Bescheinigung der Schule vorliegen. Laut der neuen Regelung sollen dann pro Elternteil nicht mehr nur 10, sondern 20 Tage pro Kind möglich sein. Bei Alleinerziehenden können sogar 40, statt bisher 20 Tage in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten.

Wichtig ist jedoch:

  • das Kind und der Elternteil müssen gesetzlich versichert sein
  • das Kind darf nicht älter als 12 Jahre oder muss auf Hilfe angewiesen sein
  • dass sonst niemand im Haushalt das Kind betreuen kann

Auch Eltern im Home-Office können theoretisch das Kinderkrankengeld beantragen, da die Betreuung der Kinder und die Arbeit von zu Hause oft nur schwer zu vereinen sind.

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