Steuernachforderung für Kurzarbeiter droht

IST KURZARBEITERGELD WIRKLICH STEUERFREI?

Die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen dazu, Kurzarbeit anzumelden. Die Arbeitszeit der Angestellten wird vorübergehend verringert und der Netto-Lohn zu Beginn um 40 Prozent gesenkt. Davon waren immerhin im Mai 2021 noch knapp 2,3 Millionen Menschen in Deutschland betroffen (ifo-Institut: Stand Juni 2021). Eine extreme Belastung für die Mitarbeiter: Denn Ausgaben für Miete, verschiedene Versicherungen oder den Wocheneinkauf sinken natürlich nicht.

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2020 verlangt das Finanzamt allerdings von vielen Kurzarbeitern eine Steuernachzahlung. Eine Steuererklärung müssen aber nur Angestellte abgeben, die 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen haben. Besonders Beschäftigte, die nicht zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt wurden, sollten mit einer Nachzahlung rechnen. Ein Beispiel dafür sei, wenn eine betroffene Person weniger Wochenstunden gearbeitet hat und der Lohn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wurde, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Kurzarbeitergeld ist erstmal steuerfrei. Die Nachzahlungen hängen mit dem steigenden persönlichen Steuersatz zusammen. Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für Ihr gesamtes Einkommen. Wenn Sie Ihre Einkommenssteuer mal Hundert nehmen und durch Ihr zu versteuerndes Einkommen teilen, erhalten Sie Ihren persönlichen Steuersatz. Wenn Sie also Kurzarbeitergeld beziehen und monatlich 50 Prozent ihres Bruttoeinkommens weiterhin erhalten, ist Ihr Nettolohn höher, als wenn Sie nur Kurzarbeitergeld bekommen. Die von Finanzamt festzusetzende Einkommensteuer kann in dem Zeitraum, in dem Sie Kurzarbeitergeld erhalten haben, höher sein, als in der Zeit, in der Sie kein Kurzarbeitergeld bekommen haben.

Es mangelt an Aufklärung. Auf der Homepage der Arbeitsagentur können Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld und eventuelle Steuernachzahlungen gefunden werden. Dabei ist anzumerken, dass Kurzarbeitergeld erstmal steuerfrei ist und es eben so kommuniziert wird. Es fehlt allerdings der Fakt, dass steuerfreie Beträge immer individuell betrachtet werden müssen.

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