NEUER GESETZENTWURF:

Steuer-ID wird zur Bürgernummer

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichte einen Gesetzesentwurf über die öffentliche Verwaltung. Künftig sollen Daten von Bürgerinnen und Bürgern anhand von einer zentralen Identifikationsnummer (Steuer-ID) zugeordnet werden. Um E-Government-Dienste effektiver umsetzen zu können, sollen alle Daten über die Identifikationsnummer gesichert sein. Das Bundesministerium verspricht sich daraus, dass Personenverwechselungen vermieden und die Vorgänge weiter digitalisiert werden. Zudem werden die Basisdaten von Personen verlässlich gepflegt und zur Verfügung gestellt. Der Zugriff seitens Sicherheitsbehörden wird zwar ausgeschlossen sein, jedoch soll ein beschränkter behördenübergreifender Zugriff möglich sein (z.B. auf Register für Wohngeld- und Bafög-Empfänger). Hierfür soll die Steuer-ID als Kennung dienen.

Von Zuhause aus können Sie einsehen, wer Einsicht auf Ihre Daten hat.

Bundesverwaltungsamt als zentrale Vermittlungsstation

Die Aufgabe des Bundesverwaltungsamts soll hierbei sein, diejenigen Daten abzurufen, die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Außerdem soll es an anderen Stellen die Daten per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermitteln dürfen. Um sensible Daten zu schützen, überprüft das Amt auch die Identität der abrufenden Behörde. Das gesamte Verfahren soll vom Bundesdatenschutzbeauftragten kontrolliert und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird ein Zugang zum Nachvollziehen des Datenzugriffs der Behörden erstellt.

Bundesdatenschutzbeauftragter gegen das neue Modell

Lange galt eine zentrale Personenkennziffer als nicht umsetzbar und mit diesem Vorschlag macht das Bundesinnenministerium einen großen und kritikfähigen Schritt. Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber betrachtet das Modell als fragwürdig. Er lehnt die geplante Registermodernisierung „aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen“ klar als „systemwidrig“ ab.

Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) plädiert für Änderungen

Die Deutsche Datenschutzkonferenz hat sich inzwischen Kelbers Meinung angeschlossen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen. Sie fordert die Bundesregierung dazu auf, nach einer intensiven Prüfung der verfassungsrechtlichen Anforderungen das Modell zu überarbeiten.

Bei Fragen zu steuerrechtlichen Angelegenheiten, stehen wir Ihnen in Mannheim mit Rat und Tat zur Seite!