Corona-Hilfe: Sollen Selbstständige nun Hartz IV beantragen?!

„Ich traue mich nicht, das Geld anzurühren!“

Die sogenannte „Corona-Soforthilfe“ ließ Selbstständige vor einigen Wochen aufatmen, dieser Zustand war jedoch nur von kurzer Dauer. Denn ein interner Rundbrief des Bundeswirtschaftsministeriums sorgt nun bei den Selbstständigen für große Verunsicherung. Auch Kunden von uns sind davon betroffen, weshalb wir einige davon gefragt haben, wie sie die aktuelle Lage sehen. Bei unserer Kundin Christine Gebel, selbstständige Grafikdesignerin, herrscht große Unsicherheit und Verzweiflung. Mit ihrer Genehmigung haben wir uns entschieden, ihre Mail an uns zu veröffentlichen.

„Seit zwei Monaten habe ich keinen einzigen Cent eingenommen. Alle meine Aufträge wurden gecancelt. Die kleinen Rücklagen, auf die ich erst mal zurückgreifen kann, sind schnell erschöpft. Deswegen war ich echt erleichtert, als ich hörte, dass Unterstützung naht. Ein Corona-Hilfspaket vom Bund und den Ländern für alle, die sich in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden, hieß es – die Betonung liegt auf HIESS ES.

Ich beantragte natürlich sofort den Zuschuss und bekam  auch nach ca. 2 Wochen in der Tat 9.000 € von der Baden-Württembergischen Landesbank. Damit würde ich schon ein paar Monate überbrücken können, dachte ich mir.  Auf der Rückseite des Bewilligungsschreibens stand übrigens ausdrücklich dieselbe Formulierung, die auch bei Beantragung der Soforthilfe kommuniziert wurde: Diese sei für CORONA-BEDINGTE UMSATZAUSFÄLLE zu verwenden. 

Seit einigen Tagen nun wird medial kommuniziert, dass es sich dabei um einen internen Kommunikationsfehler handelte. Das Geld sei NUR für Betriebskosten zu verwenden. Wie bitte?! Ich bin Freelancerin und arbeite hauptsächlich von zu Hause. Meine Betriebskosten sind nahezu null – genauso wie meine aktuellen Einnahmen. Von was soll ich also leben?

Christine hat Ihre Leidenschaft zum Beruf gemacht, doch jetzt muss sie um Ihre Existenz bangen.

Vor ein paar Woche hieß es noch, dass mit dem Geld Liquiditätsengpässe überwunden werden sollen. Und wie entstehen diese Engpässe? Durch Umsatzausfälle. Mein Umsatz sichert mir meinen Lebensunterhalt. Und jetzt ganz plötzlich darf man das Geld nur noch für Betriebskosten nutzen? Meine Lebenshaltungskosten sind meine Betriebskosten! Und was ist mit meinen laufenden Kosten, wie Krankenversicherung oder Altersvorsorge? Ich mache meinen Job weil er mir Spaß macht, ja – aber auch um Geld zu verdienen. Und aktuell brauche ich das Geld, mehr denn je! Aber für was darf ich das Geld jetzt ausgeben, wenn ich doch kaum Betriebskosten habe? Warum bieten manche Bundesländer an, den privaten Lebensunterhalt von Selbstständigen geltend zu machen und andere hingegen nicht? Die Unsicherheit in der aktuellen Lage ist schon groß genug und jetzt werde ich noch zusätzlich durch die angebliche Hilfe verunsichert.

Der Zuschuss liegt zwar auf meinem Konto, aber ich rühre das Geld erstmal nicht an. Am Schluss werde ich noch aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen, da mein Lebensunterhalt anscheinend laut Bund nicht unter Betriebskosten fällt. Die Alternative für uns Selbstständige: Hartz IV beantragen. Die Jobcenter verzichten sogar auf die üblichen Kriterien bei den Grundsicherungsanträgen zu verzichten – wie großzügig! Soll jetzt eine ganze Branche Hartz IV beantragen – ist das wirklich die Lösung?

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Liebe Kunden, liebe Leser:

In der aktuellen Situation herrschen anscheinend Unklarheiten, was denn überhaupt zu den Betriebskosten zählt.

Die nachfolgenden Kosten können Sie als Betriebsausgaben geltend machen und somit auch mit den Corona-Zuschüssen abdecken:

Fremdleistungen, Gehälter, Löhne für Minijobs, Bundesknappschaft Aushilfen, freiwillige soziale Aufwendungen (lohnsteuerpflichtig), pauschale Steuer auf sonstige Bezüge, Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer, Fahrkostenerstattung, gesetzliche Sozialaufwendungen, freiwillige soziale Aufwendung (lohnsteuerfrei), Aufwendungen für Altersversorgung, Miete, unbewegliche Wirtschaftsgüter, Miet- und Pachtnebenkosten, Gas, Wasser, Strom, Abfall, Instandhaltung betrieblicher Räume, Versicherungen, Beiträge, sonstige Abgaben, Hard-/Software Aufwand, Reparatur/Instandhaltung von anderen Anlagen und Betrieben gewerblicher Art, KFZ-Versicherung, laufende KFZ-Betriebskosten, Mietleasing KFZ, Werbekosten, Bewirtungskosten, Reisekosten Arbeitnehmer, Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand, Reisekosten Arbeitnehmer Fahrtkosten, Porto, Telefon, Telefax und Internetkosten, Bürobedarf, Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur), Fortbildungskosten, sonstiger Betriebsbedarf, Nebenkosten des Geldverkehrs und Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten.

Wie Sie sehen, kann man auch als Selbstständiger eine Menge seiner Kosten als Betriebsausgaben geltend machen! Falls bei Ihnen trotzdem noch Unklarheiten bezüglich der Corona-Hilfe und den Betriebskosten herrschen, beraten wir Sie natürlich gerne!