Corona-Prämie für Beschäftigte:

Bis zu 1.500 € sind abgabenfrei!

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern weiterhin eine Krisenprämie von bis zu 1.500 Euro abgabenfrei auszahlen. Wichtig dabei ist, dass ein erkennbarer Zusammenhang zwischen der aktuellen Krisensituation und der Arbeit des Personals deutlich wird. Die Branche des Unternehmens spielt dabei keine Rolle.
Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter sowie geringfügig Beschäftigte haben die Möglichkeit, die abgabenfreien Beihilfen zu erhalten. Auch zwischen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen wird kein Unterschied gemacht. Eine Voraussetzung für die Zuschüsse gibt es allerdings: Aus dem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter muss deutlich werden, dass die Sonderzahlungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Krise geleistet werden.

Arbeitgeber entscheiden selbst, ob die Prämien in Raten oder als einmaliger Zuschuss gezahlt werden. ABER: Pro Dienstverhältnis ist diese Prämie NUR EINMAL abgabenfrei.

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