Ende des Steuerzinses von sechs Prozent?

ZINS AUF STEUERNACHZAHLUNGEN SEI REALITÄTSFERN!

Die Finanzbehörden halten an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von sechs Prozent im Jahr auf Steuernachforderungen und -erstattungen fest. Kann das noch rechtmäßig sein?

18.08.2021: Das Bundesverfassungsgericht hat dazu jetzt entschieden, dass diese Regelung mit der Realität nichts mehr zu tun habe. Es ordnete eine rückwirkende Korrektur an, die allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft. Der Gesetzgeber habe für die Neuregelung bis 31. Juli 2022 Zeit.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist längst überfällig. Die Zinsen in Höhe von 6 % pro Jahr auf Steuernachzahlungen wirken wie eine zusätzliche Steuerbelastung und sind den Mandanten nicht zu vermitteln. Nun müssen gegen alle Steuerbescheide mit festgesetzten Zinsen Einspruch eingelegt werden, um Rückerstattungen aus zu hoch gezahlten Zinsen zu erhalten. Insbesondere bei wegen Betriebsprüfungen geänderten Steuerbescheiden mit oft hohen Zinsbelastungen ist nun Handlungsbedarf angesagt.“ sagt unsere Geschäftsführerin, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Barbara Hoffmann dazu.

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