JETZT ENERGETISCH SANIEREN UND ABGABEN SPAREN

Steuerbonus für energetische Sanierungen

Gebäude sollen energieeffizienter werden. Deshalb gilt nun eine neue Steuerregelung für energetische Sanierungen. Bislang galt, dass bei einer Modernisierung oder Sanierung des Eigenheims nur die Lohn- und Arbeitskosten eines Handwerkers abgesetzt werden konnten. Durch die Neuregelung, welche im Klimaschutzprogramm 2030 verankert ist, ist es nun möglich, bei einer energetischen Sanierung die gesamten Kosten (Material und Lohn) steuerlich geltend zu machen. Folgende energetische Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden:

  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage (sofern diese älter als zwei Jahre ist)
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Austausch der Fenster oder Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Kosten für einen Energieberater

Fakt ist: Insgesamt 20% der anfallenden Gesamtkosten können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren zurückholen. So können Sie bis zu 40.000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen.

Wichtig ist: 

  • Sie müssen Eigentümer sein und selbst in der zu sanierenden Immobilie wohnen
  • die zu sanierende Immobilie muss älter als 10 Jahre sein
  • ein Fachunternehmen muss die energetischen Sanierungsarbeiten durchführen und eine korrekte Rechnung ausstellen
  • eine doppelte Einreichung der Aufwendungen ist nicht möglich
  • die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein
  • der Höchstbetrag gilt nicht nur pro begünstigtem Objekt, sondern auch für jeden Steuerpflichtigen

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Kein Problem! Wir beraten Sie gerne. Einfach mailen oder anrufen!

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