Handwerkerkosten: Steuermindernd geltend machen!

Glück im Unglück: Handwerkerkosten können abgesetzt werden!

Der alte Backofen ist kaputt und muss ersetzt und neu angeschlossen werden? Und die Dachrinne müsste eigentlich auch mal wieder gereinigt werden! Sie kennen es: Die Suche nach einem Handwerker beginnt! Reparaturarbeiten oder Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fallen einfach immer an, sind Zeitaufwändig und nervig zugleich! Aber wichtig ist:  Handwerkerkosten lassen sich steuerlich absetzten. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Wichtig bei der Absetzung von Handwerkerkosten:

  • Der Leistungserbringer muss dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.
  • Der Leistungsempfänger muss diese durch eine Überweisung auf das Konto des Leistenden begleichen. Barzahlungen, auch mit Quittung, werden nicht vom Finanzamt akzeptiert.
  • Handwerkerkosten bis zu 6.000 Euro pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Es werden nur Lohn- und Arbeitskosten vom Finanzamt berücksichtigt. Diese müssen deshalb entsprechend aus der Rechnung hervorgehen.
  • 20 Prozent dieser Kosten können direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Somit reduziert sich der Einkommensteuerbetrag um  bis zu 1.200 Euro.

(Quelle: Mandantenrundschreiben Oktober)

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