Handwerkerkosten: Steuermindernd geltend machen!
Glück im Unglück: Handwerkerkosten können abgesetzt werden!
Der alte Backofen ist kaputt und muss ersetzt und neu angeschlossen werden? Und die Dachrinne müsste eigentlich auch mal wieder gereinigt werden! Sie kennen es: Die Suche nach einem Handwerker beginnt! Reparaturarbeiten oder Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen fallen einfach immer an, sind Zeitaufwändig und nervig zugleich! Aber wichtig ist: Handwerkerkosten lassen sich steuerlich absetzten. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Wichtig bei der Absetzung von Handwerkerkosten:
- Der Leistungserbringer muss dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.
- Der Leistungsempfänger muss diese durch eine Überweisung auf das Konto des Leistenden begleichen. Barzahlungen, auch mit Quittung, werden nicht vom Finanzamt akzeptiert.
- Handwerkerkosten bis zu 6.000 Euro pro Jahr können steuerlich geltend gemacht werden.
- Es werden nur Lohn- und Arbeitskosten vom Finanzamt berücksichtigt. Diese müssen deshalb entsprechend aus der Rechnung hervorgehen.
- 20 Prozent dieser Kosten können direkt auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Somit reduziert sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro.
(Quelle: Mandantenrundschreiben Oktober)
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