Vertragliche Regelung bei Nichteinreichung von Krankheitskosten

Folgen der Bonuszahlungen von der privaten Krankenkasse

Falls Sie privat krankenversichert sind, haben Sie in Ihrem Vertrag oft eine Regelung für Bonuszahlungen, wenn Sie im betreffenden Jahr keine Krankheitskosten eingereicht haben. Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern jedoch die als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge.

Dies gilt zumindest für Bonuszahlungen, die unabhängig davon gezahlt werden, ob Versicherte überhaupt Krankheitskosten tragen mussten oder nicht. Privat Krankenversicherte sollten daher prüfen, ob die Bonuszahlung der Krankenkasse unter Berücksichtigung der steuerlichen Effekte günstiger ist, bevor sie endgültig auf die Einreichung der tatsächlich entstandenen Kosten bei der Krankenkasse verzichten. Zudem ist die zumutbare Belastung zu beachten, die sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der anzuwendenden Steuertabelle und der Kinderzahl richtet.

Im Falle einer beanspruchten Bonuszahlung dürfen Sie selbst getragene Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Ein Abzug von Kosten als außergewöhnliche Belastungen ist immer dann ausgeschlossen, wenn eine Versicherungs- und somit Erstattungsmöglichkeit bestand, diese aber nicht beansprucht wurde, da es dann an der sogenannten Zwangsläufigkeit dieser Kosten fehlt.

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