Finanzamt: Das sind die Prüfungsschwerpunkte 2020

Achtung bei Ihrer Steuererklärung

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat Hinweise gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 haben.
Unter anderem wird die Einkünfteerzielungsabsicht bei „Liebhaberei“ besonders geprüft. Auch in anderen Bundesländern wird in vielen Bereichen besonders auf exakte Angaben Wert gelegt und geprüft.

Steuererklärungen von Arbeitnehmern
Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Arbeitnehmern sind unter anderem

  • beim Bereich Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit,
  • im Bereich Sonderausgaben: Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen,
  • und im Bereich Pflege: Kosten der Heimunterbringung, doppelte Haushaltsführung und erstmalige Unterstützungsleistungen.

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Steuererklärungen von Immobilien-Eigentümern
Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Immobilien-Eigentümern sind z. B. erstmalige
Vermietung einer Ferienwohnung und Photovoltaikanlage bei erstmaliger Geltendmachung sowie erstmalige Verpachtung.

Steuererklärungen von Kapitalanlegern
Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Kapitalanlegern sind unter anderem Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer als Sonderausgaben, Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter. In diesem Bereich werden besonders viele Finanzämter die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften prüfen.

(Quelle: Mandantenrundschreiben März)

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Weitere Informationen finden Sie in der März-Ausgabe unseres Mandantenrundschreibens.