ÜBERBRÜCKUNGSHILFE: Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen

Weitergehende Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen

In der aktuellen Situation werden zwar nach und nach immer mehr Einschränkungen gelockert, doch bei vielen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. Seit dem 10. Juli können kleine und mittelständische Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe beantragen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der aktuellen Lage vollständig oder teilweise einstellen mussten
  • Solo-Selbstständige und Selbstständige der Freien Berufe

Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Bei vielen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb trotz der Lockerungen noch ganz oder teilweise eingeschränkt.

Welche Kosten sind förderfähig?

Im Förderzeitraum anfallende Fixkosten, wie

  • Mieten und Pachten für Gebäude, Räumlichkeiten und Grundstücke
  • Weitere Mietkosten (für Maschinen oder Fahrzeuge)
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung
  • Kosten für Auszubildende
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Überbrückungshilfe anfallen
  • Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind

Hierbei stellt sich jedoch wieder die Frage, inwiefern Selbstständige aufgrund ihrer meist geringen Fixkosten von den weitergehenden Fördermaßnahmen profitieren.

WICHTIG: Die Überbrückungshilfe kann nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in Mannheim zur Seite!