UPDATE: Unterstützungen für Unternehmen wurden erweitert

Überbrückungshilfe III

Noch immer beherrscht die Corona-Pandemie unseren Alltag und viele Unternehmen, Gastronomen und Selbstständige leiden extrem unter den andauernden Schließungen. Die Überbrückungshilfe III wurde nun verlängert und die Formalitäten vereinfacht. Durch diese Hilfe werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen, die Corona bedingte Umsatzeinbußen hatten/haben, unterstützt. Als Referenzmonat gilt der Umsatz aus dem Jahre 2019. Bei Härtefällen können nun auch alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzeinbruchs angegeben werden.

  • Unternehmen erhalten einen Fixkostenzuschuss für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent in den Monaten November 2020 bis Juni 2021.
  • Der Förderhöchstbetrag wurde auf 1,5 Millionen Euro pro Monat erhöht.
  • Fixkosten bis zu 100 Prozent erstattungsfähig: Hierzu zählen Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen oder die Umsetzung von Hygienekonzepten.
  • NEU – der Digitalisierungszuschuss: Auch können Werbe- und Marketingkosten und die Investition in Digitalisierung (zum Beispiel Aufbau eines Online-Shops oder Werbung in Print und Medien) im Zuge der Überbrückungshilfe III abgesetzt werden. Hierfür erhält man einen extra Digitalisierungszuschuss. Zu beachten bei der Antragsstellung ist hier jedoch der Anschaffungszeitpunkt und die Rechnungsstellung. Abos, wie für Kassenlösungen, sind leider nicht förderbar.
  • Eigenkapitalzuschuss: Wer zwischen Nov. 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mind. drei Monaten erleiden musste, erhält Anspruch auf neue Eigenkapitalzuschüsse. Dieser Zuschuss soll für Entlastungen bei Unternehmen sorgen, die große Teile ihrer Rücklagen durch die Krise aufbrauchen mussten und wird zusätzlich zur regulären Förderung aus der Überbrückungshilfe III gezahlt.
  • Auch junge Unternehmen (Gründung bis zum 31. Oktober 2020) sind nun berechtigt, die Überbrückungshilfe zu beantragen.

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet momentan am 31. August 2021. Auch muss diese Hilfe über einen prüfenden Dritten, wie zum Beispiel einen Steuerberater, beantragt werden.

Auch von Interesse: Die Überbrückungshilfe für Studierende wird ebenfalls verlängert und kann das gesamte Sommersemester 2021 in Anspruch genommen werden.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden! Haben Sie Fragen oder Anmerkungen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.