Steuererklärung: Wie Sie Ihre Versicherungen absetzen können

Diese Versicherungen senken Ihre Steuerlast

Am 31. Juli ist Stichtag – bis dahin müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2019 abgeben. Sie erstellen Ihre Steuererklärung selbst? Dann aufgepasst: Bestimmte Versicherungsbeiträge lassen sich nämlich von der Steuer absetzen. Dazu zählen inbesondere Aufwendungen, die Vorsorgecharakter haben. Also:

  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden

Arbeitnehmer und Beamte können pro Jahr maximal 1.900 € und Selbstständige höchstens 2.800 € als Vorsorgeaufwand absetzen.

Sie sind selbstständig und brauchen Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Wir sind für Sie da!

Auch Ausgaben zur Basissicherung im Alter lassen sich 2019 als Sonderausgaben absetzen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge für berufsständische Versorgungswerke
  • Beiträge für die Basis-Rente (Rürup-Rente)

Für 2019 sind 88 % der Einzahlungen abzugsfähig. Sprich: Aufwendungen in Höhe von maximal 21.388 € werden als Sonderausgaben anerkannt.

Berufsversicherungen können Sie als Werbungskosten absetzen:

  • Berufshaftplichtversicherung
  • Arbeitsrechtschutz
  • Unfallversicherung für Arbeitsunfälle

Sie haben weitere Fragen zum Thema? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung!