Steuererklärung: Wie Sie Ihre Versicherungen absetzen können
Diese Versicherungen senken Ihre Steuerlast
Am 31. Juli ist Stichtag – bis dahin müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2019 abgeben. Sie erstellen Ihre Steuererklärung selbst? Dann aufgepasst: Bestimmte Versicherungsbeiträge lassen sich nämlich von der Steuer absetzen. Dazu zählen inbesondere Aufwendungen, die Vorsorgecharakter haben. Also:
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden
Arbeitnehmer und Beamte können pro Jahr maximal 1.900 € und Selbstständige höchstens 2.800 € als Vorsorgeaufwand absetzen.
Sie sind selbstständig und brauchen Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Wir sind für Sie da!
Auch Ausgaben zur Basissicherung im Alter lassen sich 2019 als Sonderausgaben absetzen:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge für berufsständische Versorgungswerke
- Beiträge für die Basis-Rente (Rürup-Rente)
Für 2019 sind 88 % der Einzahlungen abzugsfähig. Sprich: Aufwendungen in Höhe von maximal 21.388 € werden als Sonderausgaben anerkannt.
Berufsversicherungen können Sie als Werbungskosten absetzen:
- Berufshaftplichtversicherung
- Arbeitsrechtschutz
- Unfallversicherung für Arbeitsunfälle
Sie haben weitere Fragen zum Thema? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung!