Private Ausgaben steuerlich absetzen

Private Ausgaben können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden!

Führen privaten Ausgaben zu außergewöhnlichen Belastungen, können diese in der Steuererklärung unter Umständen geltend gemacht werden. Bei außergewöhnlichen Belastungen der besonderen Art, wie Krankheitskosten oder Scheidungskosten, können Sie Ihre Ausgaben geltend machen. Private Ausgaben sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Darunter zählen u.a. Aufwendungen für Reinigungs-
arbeiten, Aufwendungen für den Gärtner oder Renovierungsarbeiten. Oftmals geht das nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Dann können Sie verschiedene Pauschalbeträge in Anspruch nehmen. Das Wichtigste in Kurzfassung:

Je nach Ausprägung können Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.
Außergewöhnlichen Belastungen sind Ausgaben, die durch besondere Umstände zwangsläufig entstehen. Zwangsläufig sind rechtliche oder sittliche Gründe.

Unterschieden wird zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit und ohne zumutbare Belastungen.

Zu allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen zählt die zumutbare Belastung. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist abhängig vom Familienstand, Anzahl der Kinder und Höhe der Einkünfte.

Sie wollen mehr erfahren? Zu allen Themen rund um Abgaben und Steuern beraten wir Sie gerne! Einfach mailen oder anrufen!